© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1196903

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.5.3 Übergang von Schadenersatzansprüchen

Grundsätzliches

Wird ein Sozialversicherter geschädigt, sind wie erwähnt sowohl Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schädiger als auch Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis möglich. Soweit diese Ansprüche denselben Ausgleichszweck beim Geschädigten bezwecken, stehen sie in Konkurrenz zueinander (2 Ob 43/87). Aus diesem Grund geht der Schadenersatzanspruch des Geschädigten gem § 332 Abs 1 ASVG auf den Versicherungsträger insoweit über, als dieser Leistungen zu erbringen hat (Legalzession). Dieser Übergang tritt ein, sobald die Leistungspflicht des Sozialversicherungsträgers besteht. Die tatsächliche Erbringung der Leistung ist dafür nicht erforderlich (RIS-Justiz RS0085212; RS0030708).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Grenzüberschreitender Personaleinsatz in unserem Shop! Zum Shop