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Dokument-ID: 1129605
2.14 Besonderheiten im Anwendungsbereich des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG)
Der Abschnitt VIb des BUAG (§§ 33d ff) enthält Vorschriften für den Urlaub bei Entsendung. Diese Bestimmungegen gelten für die Beschäftigung von dem BUAG unterliegenden Arbeitnehmern ohne gewöhnlichen Arbeitsort in Österreich, die von einem Arbeitgeber