3.6.5 Urlaubsverbrauch während Workation
Schon aufgrund der Bezeichnung „Workation“ liegt die Vermutung nahe, dass es sich dabei um eine Kombination zwischen der Erbringung von Arbeitsleistungen und dem Verbrauch von Erholungsurlaub handelt, also der Arbeitnehmer bspw zwei Stunden in (s)einem Hotelzimmer arbeitet und den Rest des Tages am Pool des Hotels zubringt oder etwa einen Spaziergang oder einen Radausflug unternimmt. Um wirksam Urlaub konsumieren zu können, müssen allerdings die dafür maßgebenden gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.