3.2 Überlassungen in Abkommensstaaten außerhalb der EU, des EWR sowie der Schweiz
Im Falle einer Überlassung in Staaten außerhalb der EU, des EWR sowie der Schweiz ist vorab zu prüfen, ob mit dem betreffenden Einsatzstaat, in dem die Arbeit verrichtet werden soll, ein bilaterales Abkommen besteht oder ob es sich um einen Drittstaat handelt. Zwischen Österreich und einigen Staaten, die weder Mitglied der EU noch des EWR sind, existieren bilaterale Sozialversicherungsabkommen, die die gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit regeln. Sozialversicherungsabkommen sind dabei eine Art „Doppelbesteuerungsabkommen“, welche die gegenseitigen Beziehungen zwischen zwei Staaten im Bereich der sozialen Sicherheit regeln. Ziel dieser Abkommen ist es, bestimmte sozialversicherungsrechtliche Nachteile, die sich aufgrund einer grenzüberschreitenden Tätigkeit ergeben (zB hinsichtlich leistungsrechtlicher Ansprüche), auszugleichen und zu beseitigen. Die Abkommen enthalten in der Regel unter anderem Bestimmungen zu nachfolgenden Punkten, welche jedoch in den einzelnen Abkommen höchst unterschiedlich geregelt sein können: