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Verena Kreiner | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6.9 Maßgeblicher Kollektivvertrag

Funktion von Kollektivverträgen

Kollektivverträge sind Vereinbarungen der Sozialpartner, darunter versteht man kollektivvertragsfähige Interessenvertretungen jeweils auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite (§ 4 ArbVG). Kollektivverträge werden für die jeweiligen Branchen abgeschlossen und führen dadurch zu einer einheitlichen Regelung von gleichen Mindestarbeitsbedingungen innerhalb der jeweiligen Branche. Die wichtigste Funktion der Kollektivverträge in Österreich ist die gemeinsame Lohnpolitik durch die Fixierung von Mindestlöhnen und -gehältern. Durch dieses System wird eine gesetzliche Regelung über einen Mindestlohn vermieden. Bei den Lohnverhandlungen wird auf diese Weise auf die jeweilige Branche Rücksicht genommen und so kollektiver Streik hintangehalten.

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