5.6.1 Ausgangslage
Beim Employer of Record Konzept handelt es sich um eine zivilrechtliche Vereinbarung, im Rahmen derer ein Unternehmen, der Employer of Record, im Auftrag eines anderen Unternehmens gegen eine Servicegebühr Arbeitnehmer einstellt, damit diese in der Folge ausschließlich für das andere Unternehmen, den Kunden, tätig werden. Als zivilrechtlicher Arbeitgeber fungiert dabei stets der Employer of Record, welcher das Personal, basierend auf einer arbeitsvertraglichen Grundlage, beschäftigt, jedoch in der Folge das arbeitgeberseitige Weisungsrecht an seinen Kunden abtritt.