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Dokument-ID: 1129893
5.2 Entsendung aus dem EWR
Grundsätzliches
Für Ausländer, die von einem Unternehmen mit Betriebssitz in einem anderen Mitgliedstaat des EWR zur Erbringung einer vorübergehenden Arbeitsleistung nach Österreich entsendet werden, ist gem § 18 Abs 12 AuslBG keine Beschäftigungsbewilligung oder Entsendebewilligung erforderlich, wenn