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Neu Dokument-ID: 1196899

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.5.1 Grundsätzliches

Von einem Übergang von Ansprüchen (Zession) wird dann gesprochen, wenn ein Anspruch von jemand anderem als vom ursprünglich Berechtigten geltend gemacht werden kann, etwa, wenn ein Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger nicht vom Geschädigten, sondern einem Dritten erhoben wird. Es wird also eine fremde Forderung geltend gemacht. Ein derartiger Forderungsübergang kann auf Gesetz oder Rechtsgeschäft beruhen (in ersterem Fall wird von Legalzession, im letzteren Fall von Abtretung gesprochen). Ein Regress (Rückgriff, Rückforderung) liegt dagegen vor, wenn eine erbrachte Leistung von der Person, die für die Leistungserbringung ursächlich war, zurückgefordert wird, etwa, wenn ein Versicherer die an geschädigten Versicherten erbrachte Leistung vom Schädiger zurückfordert.

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