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Ronald Eppel | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.6 Ablauf des erstinstanzlichen Aufenthaltsverfahrens

Das NAG unterscheidet „Erstanträge“, „Verlängerungsanträge“ und „Zweckänderungsanträge“. Das Aufenthaltsverfahren wird erstmals mit der Einreichung eines „Erstantrages“ des „Fremden“ eingeleitet.

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