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Dokument-ID: 1129635
2.10.2 Vereitelungshandlungen bei der Lohnkontrolle
Wer als Arbeitgeber, Überlasser oder Beschäftiger die erforderlichen Unterlagen nicht übermittelt, begeht unabhängig von der Anzahl der von der Verwaltungsübertretung betroffenen Arbeitnehmer eine einzige Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu EUR 40.000,– zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer die Unterlagen nicht übermittelt.