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Dokument-ID: 1129582
4.7 Beitragsunabhängige Geldleistungen (Ausgleichszulage)
Sonderbestimmungen sind für die so genannten beitragsunabhängigen Geldleistungen vorgesehen. Es handelt sich hierbei laut den europäischen Koordinierungsbestimmungen um Leistungen, die dazu bestimmt sind,