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Dokument-ID: 1190548
3.1.3 Sonderfälle
Beschäftigung in zwei oder mehr Mitgliedstaaten
Geht eine Person zur gleichen Zeit unterschiedlichen Beschäftigungen in zwei oder mehr Mitgliedstaaten nach oder wird von einem Dienstgeber dauerhaft in unterschiedlichen Ländern tätig, stößt das Territorialitätsprinzip an seine Grenzen.