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Dokument-ID: 1145570
1.6.2 Mindestlohn, ortsübliches Entgelt, Sonderzahlungen
In Österreich gibt es keinen gesetzlich geregelten Mindestlohn. Etwa 98 % der Arbeitsverhältnisse in Österreich unterliegen jedoch einem zwingend anzuwendenden Kollektivvertrag. Lediglich wenn der Arbeitgeber keinem Kollektivvertrag unterliegt, kann der Lohn grundsätzlich frei vereinbart werden. Die Grenze hierfür liegt bei der Sittenwidrigkeit bzw bei Lohnwucher (vgl OGH 04.12.1996, 9 ObA 2267/96i).