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Stefan Haas | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.6.5 Abrechnungsbeispiele

Die in Berlin ansässige Silver GmbH bezieht von der in Österreich ansässigen Easy Employer of Record GmbH einen ebenfalls in Österreich ansässigen Dienstnehmer mit Einsatzort in Wien.

Vertragliche Grundlage:

  • Österreichischer Dienstvertrag zwischen Dienstnehmer und der Easy Employer of Record GmbH

Arbeitsrecht:

  • Im vorliegenden Fall gilt österreichisches Arbeitsrecht aufgrund des österreichischen Beschäftigungsortes.

Persönliche Steuerpflicht Dienstnehmer:

  • Die Versteuerung des Dienstnehmers erfolgt in Österreich mittels Lohnsteuerabzugs durch die Easy Employer of Record GmbH.

Sozialversicherung:

  • Aufgrund des österreichischen Beschäftigungsortes unterliegt der Dienstnehmer ausschließlich in Österreich der Sozialversicherungspflicht.

Kommunalsteuer:

  • Da der Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Kommunalsteuer-Betriebsstätte zurechenbar ist, hat die Abfuhr der Kommunalsteuer in Österreich durch die Easy Employer of Record GmbH zu erfolgen.

Dienstgeberbeitrag (DB):

  • Anknüpfung an die Sozialversicherungspflicht (Österreich) und dementsprechend Abfuhrverpflichtung in Österreich durch die Easy Employer of Record GmbH

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ):

  • Anknüpfung an die österreichische Kammermitgliedschaft und dementsprechend Abfuhrverpflichtung in Österreich durch die Easy Employer of Record GmbH

Betriebliche Vorsorge (BV-Beitrag):

  • Anknüpfung an das vereinbarte Arbeitsrecht. Da im vorliegenden Fall österreichisches Arbeitsrecht vereinbart wurde, müssen in Österreich die BV-Beiträge durch die Easy Employer of Record GmbH abgeführt werden.

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