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Dokument-ID: 1129886
2.2.3 Praktikum von Studenten
In Umsetzung der Art 3 Z 5 und 13 Abs 1 lit a der Forscher- und Studenten-Richtlinie (RL 2016/801/EU) ist Studenten oder Absolventen einer Hochschule in einem Drittstaat die Ausübung eines Praktikums im Rahmen eines Anzeigeverfahrens zu ermöglichen.