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Dokument-ID: 1182975
2.16.4 Durchsetzung inländischer Entscheidung im Ausland
Grundsätzliches
Der 3. Abschnitt des 3. Hauptstücks des LSD-BG (§§ 42–50) hat als Ausgangslage der grenzüberschreitenden Durchsetzung zum Gegenstand, dass eine im Inland wegen der Übertretung einer arbeitsrechtlichen oder einer Vorschrift des 6. Abschnitts des 2. Hauptstücks gefällte Entscheidung in einem anderen EU- oder anderen EWR-Vertragsstaat zugestellt oder vollstreckt werden soll.