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Stefan Haas | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Abrechnungsbeispiele

Herr Haider, wohnhaft in Schärding, ist Dienstnehmer der in Passau ansässigen Silver GmbH. Herr Haider ist Grenzgänger und kehrt arbeitstäglich von seinem deutschen Dienstort an seinen österreichischen Wohnsitz heim.

Vertragliche Grundlage:

  • Deutscher Dienstvertrag mit der Silver GmbH

Arbeitsrecht:

  • Im vorliegenden Fall gilt deutsches Arbeitsrecht aufgrund des deutschen Beschäftigungsortes.

Persönliche Steuerpflicht Dienstnehmer:

  • Aufgrund seines Status als Grenzgänger unterliegt Herr Haider in seinem Ansässigkeitsstaat, Österreich, der persönlichen Steuerpflicht.
  • Die Abfuhr der Steuer in Österreich hat im Rahmen einer Pflichtveranlagung zu erfolgen.

Sozialversicherung:

  • Aufgrund des deutschen Beschäftigungsortes unterliegt Herr Haider ausschließlich in Deutschland der Sozialversicherungspflicht.

Kommunalsteuer:

  • Im vorliegenden Fall unterliegt das deutsche Beschäftigungsverhältnis nicht der österreichischen Kommunalsteuer, da der Dienstnehmer keiner in Österreich gelegenen Kommunalsteuer-Betriebsstätte zurechenbar ist.

Dienstgeberbeitrag (DB):

  • Anknüpfung an die Sozialversicherungspflicht (Deutschland) und dementsprechend keine Abfuhrverpflichtung in Österreich

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ):

  • Anknüpfung an die österreichische Kammermitgliedschaft und dementsprechend keine Abfuhrverpflichtung in Österreich

Betriebliche Vorsorge (BV-Beitrag):

  • Anknüpfung an das vereinbarte Arbeitsrecht. Da im vorliegenden Fall deutsches Arbeitsrecht vereinbart wurde, muss in Österreich kein BV-Beitrag entrichtet werden.

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