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Dokument-ID: 1190550
3.1.4 Entsenderegel/Ausstrahlungsprinzip in der praktischen Anwendung
Im Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeiter:innen ins Ausland sieht Art 12 der VO 883/04 eine vom Territorialitätsprinzip abweichende Regelung vor. Diese zentrale Regelung ermöglicht es einer Person, trotz Tätigkeit in einem anderen Staat im Sozialversicherungssystem des Entsendestaates zu bleiben.