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Stefan Haas | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.2 Workation in Abkommensstaaten außerhalb der EU, des EWR sowie der Schweiz

Soll die Workation in einem Staat außerhalb des EU-/EWR-Raums sowie der Schweiz verbracht werden, so ist zu prüfen, ob mit der betreffenden Destination ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. Österreich hat mit einer Vielzahl von Staaten, die weder Mitglied der EU noch des EWR sind, bilaterale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, welche die gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit regeln.

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