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Dokument-ID: 1171639
3.3 Die Workation im Rahmen der Sozialversicherung
Sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einer Workation im Ausland einräumt, hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass auch während der Zeit der Workation der Arbeitnehmer weiterhin über einen aufrechten Versicherungsstatus verfügt und die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden.