1.6.7 Zusammenfassende Übersicht zum Vorliegen einer „Homeoffice-Betriebsstätte“
Update OECD-Musterkommentar
Grundsätzliches
Eine Betriebsstätte ist für ausländische Unternehmen ein unternehmenssteuerrechtlicher Anknüpfungspunkt in Österreich, die mit Einkünften aus der inländischen Betriebsstätte der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Im internationalen Kontext hat nach den Doppelbesteuerungsabkommen im Allgemeinen der Betriebsstättenstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte. Weder das österreichische Steuerrecht noch die österreichischen DBA enthalten eine eigenständige gesetzliche Definition der Homeoffice-Betriebsstätte als steuerlichen Anknüpfungspunkt für Arbeitgeber.