Neu
Dokument-ID: 1182996
8 Arbeitnehmerschutz bei entsandten oder grenzüberschreitend überlassenen Arbeitnehmern
Auch Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich unterliegen in Bezug auf Arbeitnehmer, die sich (vorübergehend) in Österreich aufhalten, den österreichischen Arbeitnehmerschutzvorschriften, deren Einhaltung von der Arbeitsinspektion überwacht wird. Allerdings gibt es bei grenzüberschreitenden Sachverhalten einige Besonderheiten.