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Dokument-ID: 1153123
2.1.3 Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Einhaltung der diversen Pflichten ist der Arbeitgeber bzw der Beschäftiger. Ist dieser eine natürliche Person, so wird im Fall einer Verwaltungsübertretung das Verwaltungsstrafverfahren gegen ihn als Beschuldigter geführt und haftet er persönlich für allfällig verhängte Strafen.