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Dokument-ID: 1135724
1.2.1 Was versteht man unter Telearbeit?
Der Begriff Telearbeit findet sich im Arbeitsrecht in zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen wie dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG), dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz oder im Speziellen dem Telearbeitsgesetz, welches mit 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist und an die Stelle des Homeoffice-Maßnahmenpakets tritt.