Neu
Dokument-ID: 1171628
4.2.1 Der Dienstgeberbeitrag im Falle einer Entsendung in EU-/EWR-Staaten
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds fällt als Familienleistung wie das Sozialversicherungsrecht in den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr 883/2004. Nach Ansicht des BMSG (Erlass vom 27.01.2001) besteht DB-Pflicht nur dann, wenn auch Anspruch auf Familienleistungen entsprechend der EG-Verordnung besteht.