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Stefan Haas | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.1 Der Dienstgeberbeitrag im Falle einer Entsendung in EU-/EWR-Staaten

Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds fällt als Familienleistung wie das Sozialversicherungsrecht in den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr 883/2004. Nach Ansicht des BMSG (Erlass vom 27.01.2001) besteht DB-Pflicht nur dann, wenn auch Anspruch auf Familienleistungen entsprechend der EG-Verordnung besteht.

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