2.2 Steuerliche Erfassung von Grenzgängern
Werden im Ausland ansässige Arbeitnehmer bei einem österreichischen Arbeitgeber tätig und erfüllen diese die Voraussetzungen der Grenzgängerregelung, so hat seitens des österreichischen Arbeitgebers kein Lohnsteuereinbehalt zu erfolgen. Um eine abkommenskonforme Entlastung an der Quelle vorzunehmen, bedarf es allerdings einer Bestätigung der ausländischen Steuerverwaltung über den Grenzgängerstatus des eingesetzten Arbeitnehmers. • [Fußnote: BMF-Erlass v 10.03.2006, BMF-010221/0101-IV/4/2006, Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf steuerabzugspflichtige Einkünfte.]