© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 787952

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.5.1 Beschäftigung bei Scheinunternehmen

Personen, die von einem Unternehmen zur Pflichtversicherung angemeldet wurden, das in Folge rechtskräftig als Scheinunternehmen festgestellt worden ist, sind verpflichtet, zur Abklärung der näheren Umstände dieser Pflichtversicherung persönlich vor dem Krankenversicherungsträger zu erscheinen, und zwar innerhalb von sechs Wochen nach schriftlicher Aufforderung. Das Gleiche gilt für Personen, deren versuchte Anmeldung nach rechtskräftiger Feststellung des Scheinunternehmens wegen Unzulässigkeit scheiterte. Die schriftliche Aufforderung des Krankenversicherungsträgers hat mit Zustellnachweis zu erfolgen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Grenzüberschreitender Personaleinsatz in unserem Shop! Zum Shop