1.3.2 Persönliche Steuerpflicht auf Dienstnehmerebene
Inbound-Fälle (Telearbeit in Österreich)
Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer für einen im Ausland ansässigen Arbeitgeber an seinem österreichischen Wohnsitz im Rahmen von Telearbeit tätig, so unterliegt eine im Ansässigkeitsstaat des Dienstnehmers verrichtete Telearbeit im Ansässigkeitsstaat des Dienstnehmers (Österreich) der persönlichen Steuerpflicht. Dies ergibt sich aus Art 15 Abs 1 OECD-MA, welcher stets dem Ansässigkeitsstaat des Dienstnehmers das Besteuerungsrecht an der dort ausgeübten Tätigkeit zuweist. Für im Ausland am Sitzort des Dienstgebers ausgeübte Arbeitstage steht dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht zu.