5.6.3 Sozialversicherungspflicht des Personals
Im Rahmen des Employer of Record Konzepts wird bereitgestelltes Personal in der Regel in seinem Wohnsitzstaat tätig, sodass auch dort die Sozialversicherungspflicht des Personals gegeben ist. Die Abfuhr der Beiträge erfolgt dabei durch den Employer of Record, welcher den zivilrechtlichen Arbeitgeber des Personals darstellt. Für etwaige Auslandsaufenthalte des bereitgestellten Dienstnehmers, wie Dienstreisen oder Entsendungen in den Sitzstaat eines im Ausland ansässigen Kunden, hat der Employer of Record eine A1-Bescheinigung (EU-/EWR-Raum) oder eine gleichartige Bescheinigung im Verhältnis zum Abkommensstaat außerhalb des EU-/EWR-Raums zu beantragen und damit die Versicherungspflicht des Personals in Österreich zu wahren.