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Dokument-ID: 1129897
7 Zulassung zur dauerhaften Beschäftigung („Rot-Weiß-Rot – Karte“, „Blaue Karte EU“)
Mit 01.07.2011 wurden die Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ und „Blaue Karte EU“ eingeführt. Beiden Aufenthaltstiteln ist gemeinsam, dass sie sich an Antragsteller richten, die in Österreich einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen. Sie unterschieden jedoch zwischen verschiedenen konkreten Zielgruppen, für die sie abweichende Voraussetzungen vorsehen.