2.3.3 Zwischenstaatliche Steuerpflicht (Doppelbesteuerungsabkommen)
Wird Personal grenzüberschreitend überlassen, so führt dies mitunter dazu, dass in zwei Staaten nach nationalem Recht ein Besteuerungsanspruch in Folge eines Wohnsitzes oder zumindest eines Verwertungstatbestandes begründet wird. Um eine daraus resultierende Doppelbesteuerung auf Dienstnehmerebene zu vermeiden, bedarf es der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA). Ein DBA ist ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten und als Bestandteil des österreichischen Rechts unmittelbar anwendbar. Im Stufenbau der Rechtsordnung steht ein DBA auf der Ebene eigener Gesetze. Ein DBA geht allerdings innerstaatlichen einfachgesetzlichen Steuerregelungen grundsätzlich als speziellere Vorschrift („lex specialis“) vor. Das österreichische Steuerrecht hat daher regelmäßig Nachrang gegenüber dem DBA-Recht. • [Fußnote: Vgl Kofler in Aigner/Kofler/Tumpel, DBA Einleitung Rz 37.]