© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1190608

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6.7 Feiertage

Nach Ansicht des OGH wirken die österreichischen Vorschriften über Arbeitszeit sowie Sonn- und Feiertagsruhe bei entsandten Arbeitnehmern wie Eingriffsnormen (OGH 31.1.1990, 9 ObA 345/89). Der Arbeitnehmer hat daher (schon aus diesem Grund), auch wenn er im Ausland arbeitet, an österreichischen Feiertagen einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts und darüber hinaus einen Anspruch auf Feiertagszuschläge, wenn er an einem österreichischen Feiertag arbeitet. Unerlaubte Feiertagsarbeit ist, auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird, gem § 28 Abs 11 AZG und § 27 Abs 5 ARG mit Verwaltungsstrafe bedroht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Grenzüberschreitender Personaleinsatz in unserem Shop! Zum Shop