7.1 Einleitung, Geltungsbereich
Für Arbeiter • [Fußnote: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Arbeit das generische Maskulinum verwendet, wobei alle Geschlechter gleichermaßen mitgemeint sind.] im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung gilt seit dem 1. März 2002 der „Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung“ (im Folgenden: Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung). Der Aufbau dieses Kapitels orientiert sich grundsätzlich an der Systematik und Gliederung des Kollektivvertrags für Arbeitskräfteüberlassung. Nachstehend werden einzelne ausgewählte und für die Praxis besonders relevante Bestimmungen des soeben genannten Kollektivvertrags dargestellt, erläutert und in ihrer rechtlichen Bedeutung näher analysiert.