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Dokument-ID: 1153117
8.6 Ablauf des erstinstanzlichen Aufenthaltsverfahrens
Das NAG unterscheidet „Erstanträge“, „Verlängerungsanträge“ und „Zweckänderungsanträge“. Das Aufenthaltsverfahren wird erstmals mit der Einreichung eines „Erstantrages“ des „Fremden“ eingeleitet.