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Dokument-ID: 1145603
7.8 Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels
Die in den vorangegangene Kapiteln dargestellte Unterscheidung zeigt, dass je nach beantragtem Aufenthaltstitel unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen bzw Nachweise von den Antragstellern („Fremden“) erbracht werden müssen. Die speziellen Voraussetzungen sind beim jeweiligen Aufenthaltstitel beschrieben.