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Dokument-ID: 1129505
1.1 Zum Dienstreisebegriff
Allgemeines
Die Dienstreise wird nicht einheitlichgesetzlich geregelt. Regelungen finden sich bspw in § 20b AZG, § 10a ARG, § 26 Z 4 EStG.
OGH RS0021607: „Dienstreisen sind grundsätzlich Arbeitsleistungen, weil der hiefür benötigte Zeitraum (das ist die Zeit bis zur Ankunft an dem Ort, an dem die auswärtige Tätigkeit verrichtet werden soll, und die auf der Rückreise von dort verbrachte Zeit) prinzipiell Arbeitszeit darstellt. […]“