2.5.1 Ertragsteuerliche Konsequenzen für einen österreichischen Beschäftiger im Fall einer Überlassung aus dem Ausland
Werden Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Österreich an einen österreichischen Beschäftiger überlassen, so sind auf dessen Ebene primär die Einbehaltsverpflichtungen im Rahmen der Abzugsteuer nach § 99 EStG sowie der Auftraggeberhaftung nach § 82a EStG sowie §§ 67a–67c ASVG zu beachten. Darüber hinaus treffen den österreichischen Beschäftiger keine weiteren Einbehaltsverpflichtungen, da dieser aufgrund der fehlenden zivilrechtlichen Arbeitgeberschaft nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet ist.