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Dokument-ID: 1182989
7.2.1 Familienleistungen innerhalb der EU/des EWR
Die europäischen Koordinierungsregelungen gelten auch im Bereich der Familienleistungen. Maßgeblich ist das Beschäftigungsortprinzip. Familienleistungen sind daher nach den Rechtsvorschriften jenes Mitgliedstaates zu gewähren, dessen Rechtsvorschriften der Versicherte unterliegt.