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Dokument-ID: 937407
2.7 Teilpauschalierung
Bei der Teilpauschalierung handelt es sich um eine vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Es sind auch, im Unterschied zur Vollpauschalierung, die anfallenden Einnahmen der Urproduktion lückenlos aufzuzeichnen, währenddessen die Ausgaben pauschal ermittelt werden.