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Dokument-ID: 433761
2 Ablauf der Gründung einer GesbR
Abschluss eines Gesellschaftsvertrags
Für die Errichtung einer GesbR müssen die Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Der Abschluss aber auch zukünftige Änderungen erfordern die Zustimmung aller Gesellschafter (übereinstimmende Willenserklärung). Diese übereinstimmende Willenserklärung kann auch konkludent erfolgen und bedarf keiner Publizität.