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Dokument-ID: 1061005
5.4.2 Abhaltung als Videokonferenz
Voraussetzungen
Sollte eine Anhörung oder mündliche Verhandlung unbedingt erforderlich sein, dh, wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs 3 des 1. COVJuBG vorliegen, dann können diese ohne das Erfordernis der persönlichen Anwesenheit aller Beteiligten unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist vor allem an Videokonferenzen zu denken.