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Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2 Abweichende Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag für die Abgabe von Willenserklärungen der GmbH

Grundsätzlich sieht das GmbH-Gesetz für die Abgabe von Willenserklärungen der GmbH Gesamtvertretung vor. An rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Gesellschaft müssen sich daher sämtliche Geschäftsführer beteiligen. Im Gesellschaftsvertrag kann allerdings Abweichendes vorgesehen werden.

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