© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 432328

Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.5 Wo und durch wen wird die Generalversammlung einberufen?

Die Generalversammlung hat am Sitz der Gesellschaft stattzufinden. Im Gesellschaftsvertrag kann auch Abweichendes bestimmt werden (§ 36 Abs 1 GmbHG).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Gesellschaftsrecht in unserem Shop! Zum Shop