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Dokument-ID: 427776
5.3.5 Sozialversicherung – OG
Alle Gesellschafter einer OG sind GSVG-pflichtversichert. Im Gegensatz dazu sind geschäftsführende Gesellschafter mit einer maximalen Beteiligung von 25 % wie Dienstnehmer (siehe oben) ASVG-pflichtversichert. Die GmbH kann die Pflichtversicherung insofern beeinflussen, als sie die Beteiligungsregelung selbst in der „Hand“ hat. Denn Geschäftsführer sind erst mit einer Beteiligung von mehr als 25 % GSVG-pflichtversichert.