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Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.2 Wie hat die Bestellung des Vorstands zu erfolgen?

Der Aufsichtsrat bestellt Vorstandsmitglieder durch Beschluss auf höchstens fünf Jahre. Wenn die Bestellung eines Vorstandsmitglieds auf eine bestimmte längere Zeit, auf unbestimmte Zeit oder ohne Zeitangabe erfolgt, ist sie fünf Jahre wirksam. Eine wiederholte Bestellung ist zwar zulässig, doch ist sie nur wirksam, wenn sie durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats schriftlich bestätigt wird. Diese Vorschriften gelten sinngemäß für den Anstellungsvertrag (§ 75 Abs 1 AktG).

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