© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 432420

Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.9 Können Ausschüsse bestellt werden?

Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse bestellen, die seine Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten oder die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen. Die gemäß § 110 ArbVG in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder des Betriebsrats haben Anspruch darauf, dass in jedem Ausschuss des Aufsichtsrats mindestens ein von ihnen namhaft gemachtes Mitglied Sitz und Stimme hat, wobei dies keine Geltung für Sitzungen und Abstimmungen hat, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands betreffen, ausgenommen Beschlüsse auf Bestellung oder Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds sowie auf Einräumung von Optionen auf Aktien der Gesellschaft (§ 92 Abs 4 AktG).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Gesellschaftsrecht in unserem Shop! Zum Shop