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Dokument-ID: 700230
8.4 Vereinfachte Anmeldung
Die Anmeldung der Änderung des Namens eines Gesellschafters einer GmbH zur Eintragung in das Firmenbuch kann in der vereinfachten Form des § 11 FBG vom Geschäftsführer oder auch durch einen dazu bevollmächtigten Vertreter vorgenommen werden (OGH 29.03.2000 6 Ob 64/00f).