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Dokument-ID: 534667
2.3 Anfechtung in Bezug auf das Umtauschverhältnis
Eine Anfechtung des Beschlusses, durch den die Hauptversammlung einer beteiligten Gesellschaft dem Verschmelzungsvertrag zugestimmt hat, ist insofern ausgeschlossen, als sie nicht darauf gestützt werden kann, dass