Neu
Dokument-ID: 432397
4.2.15 Wann ist die Hauptversammlung beschlussfähig?
Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn zumindest ein Aktionär oder sein Vertreter an ihr stimmberechtigt teilnimmt oder im Weg der Fernabstimmung oder per Brief abgestimmt hat. Dies gilt nur, wenn das Gesetz oder die Satzung nichts anderes bestimmen (§ 121 Abs 1 AktG).